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Ab wann ist man Geschäftsfähig?

  • Ratgeber
Geschäftsfähigkeit

Die Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass man selbstständig Entscheidungen treffen kann. In Deutschland ist das Alter ein wichtiger Faktor dafür. Kinder unter sieben Jahren sind nicht geschäftsfähig. Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren können nur in begrenztem Umfang Geschäfte machen.

Erst mit 18 Jahren ist man voll geschäftsfähig. Das sagt § 2 BGB. Personen unter 7 Jahren und solche mit schweren psychischen Problemen sind geschäftsunfähig. Minderjährige müssen oft die Zustimmung eines Erwachsenen einholen, um Geschäfte abzuschließen.

Das wichtigste zusammengefasst

  • Geschäftsfähigkeit in Deutschland hängt hauptsächlich von Altersgrenzen ab (§ 104 BGB).
  • Personen unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig.
  • Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren haben eine beschränkte Geschäftsfähigkeit (§ 106 BGB).
  • Voll geschäftsfähig werden Personen ab 18 Jahren (§ 2 BGB).
  • Personen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen können ebenfalls als geschäftsunfähig gelten.

Was bedeutet Geschäftsfähigkeit?

Die rechtliche Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass man Verträge abschließen kann, die rechtlich bindend sind. Es ist ein wichtiger Teil des Rechtslebens. Man muss dazu in der Lage sein, am Rechtsverkehr teilzunehmen. Die Geschäftsfähigkeit Definition findet man in Paragraphen 104 und weiter im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Es gibt verschiedene Altersstufen und Bedingungen, die die rechtliche Geschäftsfähigkeit beeinflussen:

  • Geschäftsunfähige Personen: Kinder unter sieben Jahren sind gemäß Paragraph 104 BGB geschäftsunfähig. Sie können keine Verträge abschließen. Ihre gesetzlichen Vertreter handeln für sie.
  • Beschränkt geschäftsfähige Minderjährige: Jugendliche zwischen 7 und 17 Jahren sind laut Paragraph 106 BGB beschränkt geschäftsfähig. Sie dürfen einfache Einkäufe machen, aber keine großen Verträge ohne Zustimmung eines Vertreters.
  • Voll geschäftsfähige Personen: Mit 18 Jahren wird man voll geschäftsfähig. Man kann dann alle Verträge selbstständig abschließen.
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Minderjährige zwischen 13 und 17 Jahren können Arbeitsverhältnisse eingehen, wenn der Vertreter zustimmt. Man kann auch durch Gerichtsbeschluss Teilgeschäftsfähigkeit bekommen. Das ermöglicht es, eigene Erwerbsgeschäfte zu machen.

Unterschiede zwischen Geschäftsfähigkeit und Rechtsfähigkeit

Manchmal werden Geschäftsfähigkeit und Rechtsfähigkeit als dasselbe angesehen. Doch sie bedeuten etwas anderes. Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Das bedeutet, dass jeder von Anfang an Rechte und Pflichten hat.

Geschäftsfähigkeit hingegen fragt, ob jemand Rechtsgeschäfte allein machen kann. Das hängt stark von seinem Alter ab. Hier sind die Details:

StatusAlterBesonderheiten
Geschäftsunfähigkeit0 – 7 JahreWillenserklärungen sind nichtig, gesetzlicher Vertreter notwendig (§ 104 BGB)
Beschränkte Geschäftsfähigkeit7 – 17 JahreVerträge bedürfen der Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter (§ 108 BGB) oder sind bei alltäglichen Geschäften durch den Taschengeldparagraphen erlaubt (§ 110 BGB)
Volle GeschäftsfähigkeitAb 18 JahrenKomplette Freiheit und Verantwortung bei der Durchführung von Rechtsgeschäften (§ 2 BGB)

Rechtsfähigkeit gilt für alle Menschen ab der Geburt. Die Geschäftsfähigkeit hängt vom Alter und dem Geisteszustand ab. So werden Minderjährige vor schlechten finanziellen Entscheidungen geschützt.

Die Unterschiede zwischen Geschäftsfähigkeit vs. Rechtsfähigkeit sind klar. Rechtsfähigkeit bedeutet, Rechte und Pflichten zu haben. Geschäftsfähigkeit fragt, ob man diese Rechte selbst nutzen kann.

Geschäftsunfähigkeit

Wer geschäftsunfähig ist, kann keine Verträge abschließen. Kinder unter sieben Jahren und Menschen mit schweren psychischen Problemen sind oft geschäftsunfähig. Sie können keine rechtsgültigen Geschäfte machen.

Rechtsgeschäfte bei Geschäftsunfähigkeit

Willenserklärungen von Geschäftsunfähigen sind nichtig, gemäß § 105 BGB. Das heißt, ihre Verträge sind nicht rechtswirksam. Aber es gibt Ausnahmen, wie bei einfachen Alltagsangelegenheiten, wenn beide Seiten sofort zahlen.

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KriteriumBeschreibung
Alter unter 7 JahrenGeschäftsunfähigkeit laut § 104 BGB
Dauerhaft geistig krankGeschäftsunfähigkeit durch rechtliche Handlungsunfähigkeit
WillenserklärungNichtig gemäß § 105 BGB
Geschäfte des täglichen LebensUnter bestimmten Bedingungen möglich (§ 105a BGB)

Die Prüfung der Geschäftsfähigkeit schützt die Rechte der Betroffenen. Rechtliche Handlungsunfähigkeit ist wichtig, um die Gültigkeit von Verträgen zu bestimmen. Wenn du oder ein Familienmitglied betroffen bist, holen Sie sich Rat bei einem Anwalt oder Beratung.

Beschränkte Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen

Kinder ab 7 Jahren sind in Deutschland bis zur Volljährigkeit beschränkt geschäftsfähig. Sie können mit ihrem Taschengeld eigenständig Rechtsgeschäfte machen. Das ist möglich, wenn es den § 110 BGB, dem Taschengeldparagraph, entspricht.

Andere Geschäfte benötigen die Zustimmung der Eltern. Diese Zustimmung kann auch später gegeben werden. Es ist wichtig, die Regeln zur minderjährigen Geschäftsfähigkeit zu kennen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Taschengeldparagraph

Der Taschengeldparagraph ist wichtig für minderjährige Geschäftsfähigkeit. Kinder ab 7 Jahren können mit ihrem Taschengeld kaufen. Jugendämter empfehlen bestimmte Taschengeldbeträge pro Monat.

AlterEmpfohlenes Taschengeld
6-7 Jahre13-15 Euro
8-9 Jahre17-20 Euro
10-11 Jahre24-30 Euro
12-13 Jahre35-42 Euro
14-15 Jahre47-59 Euro
16-17 Jahre70-88 Euro

Verträge von Minderjährigen sind gültig, wenn sie mit ihrem Taschengeld bezahlt werden. Große Anschaffungen benötigen Elternzustimmung. Ohne Zustimmung sind sie unwirksam.

Der Taschengeldparagraph zeigt, wie wichtig Volljährigkeitsregelungen und minderjährige Geschäftsfähigkeit sind. Sie schützen Minderjährige und lehren sie Verantwortung.

Volle Geschäftsfähigkeit ab 18 Jahren

Mit 18 Jahren bist du volljährig und geschäftsfähig. Du kannst dann ohne Zustimmung von anderen Verträge abschließen. Du bist frei, in allen Lebensbereichen selbst zu entscheiden.

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Es gibt klare Regeln für die Geschäftsfähigkeit. Kinder unter 7 Jahren sind vollkommen geschäftsunfähig. Kinder zwischen 7 und 14 Jahren können nur in begrenztem Umfang Geschäfte machen.

Personen zwischen 14 und 18 Jahren können auch nur begrenzt Geschäfte tätigen. Aber sie dürfen einfache Dinge wie Babysitten oder kleine Einkäufe machen, wenn sie nicht in die Schule stören.

Ab 18 Jahren kannst du alle Arten von Verträgen abschließen. Das gilt für Mietwohnungen, Kredite oder Arbeitsverträge. Du bist dann volljährig und geschäftsfähig.

Wenn du kurz vor 18 einen Vertrag geschlossen hast, ist er nicht sofort gültig. Du brauchst die Zustimmung deiner gesetzlichen Vertreter oder eine schriftliche Erklärung nach deiner Volljährigkeit.

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