Den Stromanbieter zu wechseln, kann sich lohnen. Doch birgt ein Wechsel auch immer Risiken. Nur mit ausreichend Wissen gelingt der Wechsel.
Wer seinen Stromanbieter wechseln möchte, der hat durchaus einige Optionen, um bares Geld zu sparen. Häufig ist der Wechsel aber auch notwendig und unumgänglich. Was viele nicht wissen: Verbraucher und Verbraucherinnen haben beim Stromanbieterwechsel einige Freiheiten und Rechte, aber auch Verpflichtungen, denen sie unbedingt nachkommen müssen.
Stromanbieter kündigen – so geht’s
Den Stromanbieter zu wechseln, ist in vielerlei Hinsicht nicht kompliziert. Oftmals reicht es aus, sich einen neuen Stromanbieter zu suchen und diesem die Kündigung des alten Vertrages zu überlassen. Um diesen Vorgang in die Wege zu leiten, müssen Sie lediglich den Vertrag Ihres neuen Anbieters ausfüllen und diesem zusenden. Anschließend wird sich der Versorger darum kümmern, Ihren bisherigen Vertrag aufzulösen. Da es sich bei Stromanbietern um große Konzerne mit zahlreichen Kunden handelt, dauert dieser Vorgang in der Regel mehrere Wochen. Damit die Kündigungsfrist auch sicher eingehalten wird, ist es bei engen Fristen ratsam, die Kündigung selbst in die Hand zu nehmen. Gleiches gilt bei Fristen, die eine Mindestlaufzeit vorsehen. Reichen Sie die Kündigung frühzeitig ein, um zu verhindern, dass sich der Vertrag automatisch verlängert.
Wer sich einen Teil des Aufwands ersparen möchte, der muss seine Kündigung nicht vollständig selbst verfassen. Online gibt es zahlreiche Vorlagen für Kündigungen, wenn der Stromanbieter gewechselt werden soll. In entsprechenden Vorlagen müssen lediglich einige Daten eingetragen werden. Gleichzeitig sei erwähnt, dass für eine Kündigung ein formloses Schreiben ausreichend ist.
Wer muss Strom anmelden – Mieter oder Vermieter?
Prinzipiell verhält es sich so, dass stets die Mietparteien in der Pflicht stehen, sich beim Stromversorger anzumelden. Geschieht dies nicht, so wird der Stromversorger tätig und wendet sich an den Vermieter. Wichtig zu wissen ist, dass die meisten Vermieter aus Gründen der Bequemlichkeit nach dem Auszug einer Mietpartei zum Grundversorger zurückwechseln. Verpasst es der neue Mieter nun, den Stromanbieter zu wechseln und sich bei einem neuen Versorger anzumelden, steckt er zunächst im teuren Tarif der Grundversorger.
Tipp: Um Ungereimtheiten zu vermeiden, ist es ratsam, bei der Wohnungsübergabe den aktuellen Zählerstand schriftlich zu protokollieren. Dies sollte sowohl seitens der Mietpartei als auch seitens des Vermieters geschehen.
So melden Sie Strom an
Noch vor dem Bezug einer neuen Immobilie sollten alle Angelegenheiten mit dem neuen Stromversorger geklärt sein. Um den Vertrag mit Ihnen finalisieren und den Strom zum gewünschten Tarif zur Verfügung stellen zu können, benötigt der Stromversorger unterschiedliche Angaben von Ihnen. In der Regel bedarf es der Angabe der nachfolgenden Punkte:
- Name und Geburtsdatum
- Wohnadresse, an die der Strom geliefert wird
- Voraussichtlicher durchschnittlicher Stromverbrauch
- Zählernummer und Zählerstand bei Übergabe
- Datum, ab wann die Wohnung mit Strom versorgt werden soll
- Bankdaten
Damit der Vertrag rechtzeitig in Kraft tritt, sollten die Angaben spätestens sechs Wochen vor dem Bezug der neuen Wohnung an den Stromversorger übermittelt werden.
Gibt es Prämien, wenn ich den Stromanbieter wechseln möchte?
Seinen Stromanbieter zu wechseln, kann sich in vielfältiger Hinsicht lohnen. So loben viele Versorger Prämien für neue Kunden aus, die ihren alten Vertrag bei einem anderen Versorger kündigen und zu ihnen wechseln. Das Angebot an Prämien deckt sich dabei oftmals. Dennoch können Verbraucher und Verbraucherinnen von einem Wechsel durchaus profitieren. Neben geringeren Stromkosten prämieren die Versorger einen Wechsel oftmals auf zwei mögliche Arten. Einerseits erhalten viele Neukunden einen Wechselbonus, der zwischen 20 und 200 Euro beträgt und auf das erste Belieferungsjahr verrechnet wird. Anderer Versorger offerieren sogar Sachpreise. So profitieren Sie mitunter von einem Stromvertrag mit einer PS5, die als Dank für den Wechsel seitens des Versorgers verschenkt wird.
Was besagt das Sonderkündigungsrecht?
Das Sonderkündigungsrecht soll Verbraucher und Verbraucherinnen schützen und hilft Ihnen in gewissen Fällen dabei, sich von Ihrem derzeitigen Stromanbieter zu lösen. Dies ist unter anderem der Fall, wenn der Stromanbieter seine Preise erhöht oder Fristen des Vertrags ändert. Ein Sonderkündigungsrecht besteht zudem immer dann, wenn ein Umzug geplant ist. Hierbei gilt es darauf zu achten, dass der Stromanbieter mindestens sechs Wochen vorher darüber informiert wird.
Hinweis: Wer ein Schreiben seines Stromanbieters erhält, in welchem dieser eine Preiserhöhung wirksam macht, aber nicht auf das Sonderkündigungsrecht verweist, so ist die Preiserhöhung unwirksam.
Stromvertrag gekündigt – was tun?
Bei Stromverträgen handelt es sich stets um Verträge mit beidseitigem Recht. Dies bedeutet, dass Verträge auch seitens der Stromversorger fristgerecht gekündigt werden dürfen. Nicht selten erfolgen solche Schritte aufgrund einer Insolvenz des Unternehmens. Grundsätzlich haben Verbraucher und Verbraucherinnen in einer etwaigen Situation die Möglichkeit, den Versorger schriftlich dazu aufzufordern, seinen Verpflichtungen unter Androhungen möglicher Mehrkosten einzuhalten. Inwiefern und wie lange ein insolventes Unternehmen weiterhin Strom liefert, ist nicht vorhersehbar. Entfällt die Stromlieferung, so wird die Versorgung automatisch über die Ersatzversorgung der Grundversorger gewährleistet – allerdings nur für drei Monate. Anschließend rutschen viele Haushalte in teure Tarife, sofern sie nicht selbstständig den Stromanbieter wechseln. Folglich ist es wichtig, schnellstmöglich nach günstigen Alternativen zu suchen und den Stromanbieter zu wechseln.
Was passiert, wenn Stromvertrag ausläuft oder man keinen hat?
Hinsichtlich der Stromversorgung passiert auf den ersten Blick nichts. Dies ist auch der Fall, wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln und es zu Problemen bezüglich Fristen oder der Neuanmeldung kommt. Der Grund hierfür ist die Tatsache, dass Sie im Zweifel Strom über den Grundversorger erhalten. In der Praxis merken Sie zunächst nichts davon, da der Strom weiterhin und wie gewohnt aus der Dose kommt. Allerdings – und dieser Punkt ist besonders wichtig – sind die Tarife der Grundversorger sehr teuer. Wer dauerhaft oder zumindest über einen längeren Zeitraum Strom über die Grundversorgung bezieht, der muss sich auf hohe Kosten einstellen. Auch aus diesem Grund ist es ratsam, sich minutiös an Fristen und Vorgaben zu halten, wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln möchten.