Fahren Kinder und Jugendliche auf öffentlichen Straßen mit einem Hoverboard, stellt sich eine Frage: Ist das erlaubt? Die mittels Gewichtsverlagerung gesteuerten Fahrzeuge mit zwei Rädern arbeiten mit einem Motor und erreichen Geschwindigkeiten bis zu 15 Kilometer pro Stunde. Daher bräuchten die Elektroboards im öffentlichen Straßenverkehr eine Betriebserlaubnis.
Worum handelt es sich beim Hoverboard?
Das Hoverboard oder E-Board meint eine Art „selbstfahrendes Skateboard“. Dieses besitzt keine Lenkstange, sodass die Steuerung durch die Verlagerung des eigenen Gewichts funktioniert. Dass das Hoverboard beim Fahren nicht kippt, verhindert der darin verbaute Kreiselstabilisator.
Im Jahr 2015 kamen kinderfreundliche Hoverboards auf den Markt. Sie bestehen aus einer Trittfläche aus Kunststoff, an der sich rechts und links jeweils ein Rad befindet. Das Fortbewegungsmittel besitzt einen integrierten Dual-Motor, der es auf ein Tempo zwischen fünf und zehn Stundenkilometer beschleunigt. Einige Modelle erreichen 15 Kilometer pro Stunde.
Wo erlaubt der Gesetzgeber die Fahrt mit dem Hoverboard?
Fährt ein motorisiertes Fortbewegungsmittel schneller als sechs Kilometer pro Stunde, braucht es für den öffentlichen Straßenverkehr eine Betriebserlaubnis. Diese fehlt dem Hoverboard, da es ihm an wesentlichen Bestandteilen und Sicherheitsmerkmalen eines straßentauglichen Fahrzeugs mangelt:
- Lenker
- Rückspiegel
- Sitz
- Bremse
- Beleuchtung
Dementsprechend verbietet der Gesetzgeber Hoverboards als fahrbaren Untersatz auf öffentlichen Wegen und Straßen. Erlaubt sind die Modelle jedoch im abgegrenzten und nicht öffentlichen Verkehr.
Zu den Bereichen, in denen die Straßenverkehrsordnung die Fahrt mit dem Hoverboard gestattet, gehören private Wege und Privatgrundstücke. Ebenfalls fahren Kinder und Jugendliche auf den E-Boards auf Terrassen oder Innenhöfen, sofern diese deutlich von der öffentlichen Straße abgetrennt sind.
Erfordert die Fahrt mit dem Hoverboard einen Führerschein?
Das mit einem Elektromotor ausgestattete Hoverboard gilt als Kraftfahrzeug. Folglich bräuchten die Nutzer des Fortbewegungsmittels einen Führerschein. Allerdings passt das E-Board in keine der gegenwärtig existierenden Führerscheinklassen.
Greift die Privathaftpflichtversicherung bei Unfällen mit dem E-Board?
Auch auf nicht öffentlichem Gelände kann es zu einem Unfall mit dem Hoverboard und einem damit verbundenen Sach- oder Personenschaden kommen. Tritt dieser Fall ein, springt die Privathaftpflichtversicherung jedoch oft nicht ein. Der Grund besteht in der „Benzinklausel“.
Die Benzin- oder Kraftfahrzeugklausel schließt durch ein Kraftfahrzeug verursachte Schäden von der privaten Haftpflicht aus. Das Hoverboard gilt aufgrund seiner Motorisierung als Kfz, sodass diese Klausel im Schadensfall greift.
Um Schäden, die durch das E-Board entstehen, abzusichern, bräuchten die Fahrer eine Kfz-Versicherung. Jedoch erlaubt der Gesetzgeber keine Fahrt der Hoverboards im öffentlichen Raum, sodass Versicherungen für die Gefährte keine Kfz-Haftpflichtversicherung anbieten.
Was passiert, wenn Kinder auf der Straße mit Hoverboards fahren?
Fahren Kinder mit einem Hoverboard auf öffentlichen Wegen oder Straßen, liegt eine Straftat vor. Nachwuchs unter 14 Jahren ist in Deutschland jedoch nicht strafmündig. Ein mögliches Strafverfahren betrifft daher die Eltern der jungen Verkehrssünder. Der Straftatbestand lautet in einem solchen Fall: Fahren ohne Führerschein.
Erwischt die Polizei Erwachsene auf einem Hoverboard im öffentlichen Straßenverkehr, drohen hohe Bußgelder. Im Jahr 2016 verurteilte ein Gericht in Düsseldorf einen 40-jährigen Mann aufgrund seines Vergehens zu einer Geldzahlung von 1.200 €.
Der Ausflug mit einem Hoverboard im Straßenverkehr erfüllt mehrere Straftatbestände gleichzeitig. Neben der Fahrt ohne Führerschein riskieren Betroffene durch das Fahren ohne Zulassung eine Strafe.
Für das Fahren ohne Zulassung droht mündigen Personen eine Geldstrafe ab 70 € sowie ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Erlauben Eltern ihren Kindern die Fahrt ohne Führerschein auf dem E-Board, droht ihnen ebenfalls eine Geldstrafe.
Der Fahrt ohne Führerschein folgen nach einer Polizeikontrolle eine Bußgeldzahlung oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.