Zum Inhalt springen
Startseite » Blog » Ist plakatieren verboten?

Ist plakatieren verboten?

  • Wissen

Plakatwerbung wird oft verwendet, um auf Veranstaltungen aufmerksam zu machen. Aber das Anbringen von Plakaten ohne Erlaubnis ist nicht erlaubt. Es kann zu Bußgeldern oder Strafanzeigen führen.

Es verschandelt das Stadtbild und verursacht viel Mühe bei der Entfernung. Rechtliche Konsequenzen können schwerwiegend sein. Laut § 303 Abs. 1 StGB kann man bis zu zwei Jahre im Gefängnis oder eine Geldstrafe bekommen.

Eigentümer können Schadensersatz für Reinigungskosten verlangen. Das ist gemäß § 823 BGB möglich.

Das wichtigste zusammengefasst

  • Wildes plakatieren kann zu Bußgeldern oder Strafanzeigen führen.
  • Das Beschädigen fremder Sachen durch unbefugtes Plakatieren kann mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
  • Eigentümer dürfen Schadensersatz für Reinigungskosten verlangen.
  • Gemeinden können das wilde Plakatieren mit Bußgeldern ahnden.
  • Ein Sondernutzungserlaubnis kann unter bestimmten Umständen für gemeinnützige Veranstaltungen erteilt werden.

Wann und wo ist Plakatieren verboten?

Plakatieren ohne Genehmigung kann ernsthafte rechtliche Probleme verursachen. Es gibt strenge Regeln für den öffentlichen Raum und Privateigentum.

Öffentlicher Raum und Regelungen

Im öffentlichen Raum ist Plakatieren ohne Genehmigung verboten. Das Anbringen von Plakaten an Stromkästen, Schaufenstern oder Bushaltestellen kann strafbar sein. Es kann bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe kosten.

In einigen Städten gibt es Verbotszonen für Plakate. Dazu gehören historische Altstädte und Marktplätze. Wahlplakate dürfen nur zwei Monate vor der Wahl aufgehängt werden.

Privateigentum und Genehmigungen

Auf Privateigentum ist Plakatieren ohne Erlaubnis des Eigentümers verboten. Der Veranstalter kann als „mittelbarer Störer“ haftbar gemacht werden. Das bedeutet, er muss die Kosten für einen Anwalt tragen.

Gemeinden erteilen Sondernutzungserlaubnisse für Plakate gegen Gebühr. Dafür ist eine Antragstellung und Genehmigung nötig.

VerstoßKonsequenz
Befestigung an Stromkästen, Schaufenstern, BushaltestellenStrafbare Sachbeschädigung nach § 303 StGB
Plakatieren ohne GenehmigungenFreiheitsstrafe bis zu zwei Jahren und Geldstrafe
Fehlende SondernutzungserlaubnisBußgeld und Entfernungskosten

Das Ordnungsamt kann Plakate entfernen und Bußgelder verhängen. Anbringer und Veranstalter können belangt werden. Dr. Jasper Prigge sagt, der Veranstalter kann auch haftbar gemacht werden, wenn Plakate ohne Genehmigung angebracht werden.

Rechtliche Konsequenzen des wilden Plakatierens

Illegale Plakatierung kann zu großen rechtlichen Problemen führen. Es gibt strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen, besonders wenn Eigentum beschädigt wird. Diese Probleme treffen sowohl Einzelpersonen als auch Firmen, die illegal plakatisieren.

Strafrechtliche Folgen

Unerlaubtes Plakatieren kann als Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB strafbar sein. Solche Sachbeschädigungen können Geldstrafen oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe bringen. Gesetze schützen öffentliches und privates Eigentum.

Zivilrechtliche Haftung

Zivilrechtliche Haftung ist ebenso wichtig. Eigentümer können Schadensersatz für Reinigungskosten verlangen. Es gibt auch den Unterlassungsanspruch, der gegen Plakatierer gilt. Missachtet man diesen Anspruch, drohen hohe Ordnungsgelder.

Bußgelder von der Stadt oder Gemeinde sind auch möglich. Das gilt besonders, wenn Plakate an öffentlichen Einrichtungen angebracht werden. Eine Beseitigungsanordnung kann auch erlassen werden, wenn man die Vorschriften nicht beachtet.

Es ist daher klug, die Gesetze zu kennen. So vermeidet man strafrechtliche und zivilrechtliche Probleme.

Plakatierverbot und Bußgelder

Plakatieren in Städten kann teuer werden. Bußgelder bis zu 5.000 Euro können fällig werden, wenn man gegen das Verbot verstößt. Das hängt von der Schwere und Häufigkeit des Verstoßes ab.

In Linz gab es große Änderungen. Seit dem 11. September dürfen nur noch 30 Plakatflächen genutzt werden. Das betrifft vor allem Kulturszene und politische Gruppen.

Vor den neuen Regeln hatten sich 40 Vereine gegen das Plakatierverbot zusammengeschlossen. Der Verfassungsgerichtshof hatte 2019 das Verbot aufgehoben. Das zeigt, wie wichtig Widerstand gegen Verbote ist.

StadtStandorteÖrtliche Reaktion
Linz30 PlakatflächenGemischt: Begrüßung der Flächen, Wunsch nach größerer Fläche
WienVerschiedene BezirkePetition mit 3,251 Unterschriften gegen das Verbot

Die Kulturszene reagiert gemischt auf die neuen Regeln. Manche finden die 30 Flächen gut, andere wünschen sich mehr. Die Liste der erlaubten Plakatflächen wurde veröffentlicht. Diese Diskussionen zeigen, dass das Thema weiterhin wichtig ist.

Möglichkeiten für genehmigtes Plakatieren

In Deutschland gibt es klare Regeln für Plakatieren. Man kann legal plakatisieren, indem man eine Sondernutzungserlaubnis beantragt. Besonders für gemeinnützige Veranstaltungen ist das möglich. Eine andere Option ist die Anmietung von Werbeflächen.

Sondernutzungserlaubnis für gemeinnützige Veranstaltungen

Für gemeinnützige Veranstaltungen kann man eine Sondernutzungserlaubnis beantragen. Diese Erlaubnis ermöglicht Plakatieren an bestimmten Stellen. Manchmal kostet sie schon ab 20 Euro.

Einige gemeinnützige Organisationen zahlen keine Gebühren für bis zu 14 Tage. Die Gebühr für eine Plakatierungserlaubnis liegt bei 30,00 €. Die Sondernutzungsgebühr beträgt 5,00 € pro Quadratmeter und Tag.

Es gibt eine Mindestgebühr von 1,24 € pro Plakat und Tag. Außerhalb von Gebäuden dürfen maximal 100 Plakate genehmigt werden. Ab dem 15. Tag fallen zusätzliche Gebühren an.

Anmietung von Werbeflächen

Man kann auch Werbeflächen mieten, um legal zu plakatisieren. Diese Methode ist sicher und rechtlich. Die Kosten und Verfügbarkeit hängen vom Standort und Anbieter ab.genehmigtes Plakatieren

Wildes Plakatieren ohne Genehmigung kann teuer werden. Ein Beispiel aus Frankfurt zeigt, dass es bis zu 155 Euro Strafe kosten kann. Deshalb ist es besser, die nötigen Genehmigungen rechtzeitig zu beantragen.

Tipps zur rechtssicheren Plakatierung

Bevor du Plakate aufhängst, solltest du immer die Erlaubnis des Eigentümers haben. So vermeidest du Bußgelder und rechtliche Probleme. Es ist wichtig, die Plakate so zu befestigen, dass sie leicht wieder entfernt werden können.

Nutze dafür ablösbaren Klebefilm statt Kleister. So vermeidest du Schäden und rechtliche Konsequenzen.

Empfehlungen für Veranstalter

Veranstalter sollten sich vorher über lokale Plakatierungsregeln informieren. In Städten wie Hamburg gibt es spezielle Vorschriften. Eine Sondernutzungserlaubnis kann für Werbung beantragt werden.

Genehmigungen kosten Geld, aber sie schützen dich vor Problemen. Eine gute Planung und Genehmigung helfen, Kosten und rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

Saubere Befestigung und einfache Entfernung

Benutze ablösbaren Klebefilm für saubere und einfache Entfernung. Er hinterlässt keine Rückstände und verhindert Schäden. Kleister kann dagegen Schäden verursachen und rechtliche Probleme bringen.

Ordentliche Anbringung und Entfernung sind wichtig für nachhaltige und rechtssichere Plakatierung.

Deine Antwort dazu schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert